
Dies sind an Veranstaltungen aus dem Diplom-Hauptstudium (nach dem Vordiplom):
Die Veranstaltungen müssen spätestens am Ende des zweiten TMP-Semesters durch benotete Leistungsnachweise nachgewiesen werden, bei mit Stern (*) versehenen Veranstaltungen reichen auch unbenotete Leistungsnachweise.
Angesichts der Kürze dieser Frist kann (um Härtefälle zu vermeiden) der Nachweis einzelner oder einer Gruppe von Veranstaltungen auch durch eine oder mehrere Feststellungsprüfung(en) oder durch Anerkennung von ähnlichen Studienleistungen erfolgen. Die Modalitäten regelt der Bachelor-Prüfungsausschuss. Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der besonderen Situation nicht jede Detailfrage auf dieser Webpage beantwortet werden kann.
Interessierten Studierenden wird empfohlen, sich baldmoeglichst einen Betreuer bzw. eine Betreuerin fuer die Bachelorarbeit zu suchen. Die Modalitaeten der Bachelorarbeit und Bachelor-Abschluss-Pruefungen sind in der Bachelor-Pruefungsordung beschrieben.
Für Rück- und Detailfragen steht Ihnen der Bereich Studium der Fakultät für Physik zur Verfügung, Kontakt: Dr. Jana Traupel
E-Mail